Nebenkosten für den Kauf in Spanien
ohne Gewähr – Stand 2023
Erwerbskosten
– Grunderwerbsteuer (bei gebrauchten Objekten)
Die Steuer ist je nach Region unterschiedlich und liegt zwischen 7 – 10%
– Mehrwertsteuer (bei Neubauten)
Die Steuer liegt bei 10 %
– Gebühren
ca. 1,5% für die notarielle Beurkundung und Eintragung im Grundbuch
– Wertzuwachssteuer (Plusvalia)
Die Steuer ist nach dem Gesetz vom Verkäufer zu bezahlen.
Bei Nichtzahlung haftet das Grundstück, d. h. Sie als neuer Eigentümer.
Die Steuerschuld hängt grundsätzlich von der Wertsteigerung, der Voreigentumsdauer und der Gemeindegröße ab.
Als Bemessungsgrundlage für die Kosten dient immer der Kaufpreis.
Finanzierungskosten
– Wertschätzung
Die Kosten für die Wertschätzung richten sich nach dem Verkehrswert der Immobilie und betragen z. B. bei einem Verkehrswert in Höhe von 300.000,00 EUR ca. 900 EUR
– Urkundensteuer
Die Urkundensteuer ist regional unterschiedlich und liegt zwischen 0,5 – 1,7 % der gesamten hypothekarischen Haftung
– Gebühren
Für die notarielle Beurkundung und Eintragung im Grundbuch fallen ca. 1,5% an
– Rechtsanwaltskosten
Für den Hypothekenentwurf und die rechtliche Prüfung durch den Rechtsanwalt fallen ca. 1% (mindestens 900 EUR zzgl. MwSt) plus Auslagen an
HAMBURGER HYPO – Finanzierungsvermittlung für den Kauf in Spanien
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