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Welche Nebenkosten fallen beim Immobilienkauf in Frankreich an?

Erhalten Sie hier einen Überblick (ohne Gewähr – Stand 2025)

Erwerbskosten

– Grunderwerbsteuer (bei fertigen Objekten oder Bauland)
Die droits d‘enregistrement beträgt 5,81 % (nähere Auskunft erteilt Ihnen der Notar)

– Mehrwertsteuer (bei Neubauten)
Die TVA beträgt derzeit 20 % der Baukosten

– Notarkosten
Für die Beurkundung des Kaufvertrages fallen ca. 2 – 3 % (nach der gültigen Gebührentabelle) an

– Maklercourtage
Die Courtage beträgt ca. 7 – 8 % inklusive Mehrwertsteuer. Wer diese Gebühr trägt, richtet sich nach der im Maklerauftrag getroffenen Vereinbarung

Als Bemessungsgrundlage für die Kosten dient immer der Kaufpreis.

Finanzierungskosten

– Wertschätzung
Die Kosten für die Wertschätzung von standard Immobilien berechnet z.B. die Firma Serexim – Crédit Foncier Immobilier Estimation, ein pauschales Entgelt von 720 Euro (600 Euro zuzüglich 20 % MwSt).

– Rechtsanwaltskosten
Anhand gültiger Gebührentabelle des Notars zwischen 1 – 3,5 % des Darlehensbetrages (je größer das Darlehen, umso geringer der Prozentsatz).

Sehr wichtig: Bei sehr geringen Darlehensbeträgen (< 100.000 EUR)  können diese Beträge auch weitaus höher ausfallen.

HAMBURGER HYPO – Finanzierungsvermittlung für den Kauf in Frankreich

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