Nebenkosten für den Kauf in Portugal
ohne Gewähr – Stand 2023 (als Bemessungsgrundlage für die Kosten dient immer der Kaufpreis)
Hypothekenbestellung (verbunden mit einem Kaufvertrag)
Die Kosten des Wertgutachtens richten sich nach dem Verkehrswert der Immobilie. Bei einem Verkehrswert über 300.000 EUR betragen sie ca. 600 EUR.
Für die von einem Rechtsanwalt durchzuführende Hypothekenbestellung fallen Rechtsanwaltshonorare in Höhe von ca. 2 % der Darlehenssumme, mindestens 1.500 EUR Euro an.
Hinzu kommen Büroauslagen, sowie die Mehrwertsteuer (falls diese im konkreten Fall anfällt), die zurzeit bei 23 % liegt.
Im Ergebnis werden diese Honorare individuell festgelegt und richten sich nach dem jeweils notwendigen Aufwand vor Ort.
Dazu kommen Kosten für Unterlagen, die der Anwalt in Vorbereitung der Hypothekenbestellung einholen muss (z.B. Grundbuch- und Finanzamtsauszüge) – diese Kosten werden bei Erstellung der Abschlussrechnung entsprechend ausgewiesen.
Ferner fallen Beurkundungs-/ Beglaubigungs- sowie Grundbuchgebühren an, die spätestens am Notartermin zu begleichen sind.
Nachdem die notarielle Beurkundung nicht mehr zwingend ist, kann neben der öffentlichen Beurkundung auch die sog. Beglaubigung der Privaturkunde durch die vom Gesetz hierfür befugten Stellen in Betracht kommen.
Die sich daraus ergebenden Kosten hängen erheblich von den einzelnen Gebührentabellen der jeweiligen Stellen ab.
Nachdem Grundbuchämter und inzwischen sogar Immobilienmakler befugt sind, öffentliche Beurkundungen vorzunehmen, fallen bei dieser Alternative Einheitspreise an. Bei Grundbuchämtern liegen diese derzeit bei ca. 375 EUR bzw. 700 EUR – je nachdem, wie viele Eintragungen anfallen.
Öffentliche Beurkundung beim Notar (ohne Kaufvertrag)
Im Falle einer beim Notar vorgenommenen Beurkundung können die Kosten
erfahrungsgemäß folgendermaßen grob eingeschätzt werden:
– Notargebühren
Die Gebühren betragen bei einer Hypothekenbestellung ca. 200 EUR (bei einem Kaufvertrag zusätzlich ca. 200 EUR).
Bei den Notargebühren handelt es sich lediglich um Erfahrungswerte, da jeder Notar grundsätzlich frei ist, seine eigene Gebührentabelle zu bestimmen. Die im Einzelfall anfallenden Notargebühren hängen oftmals vom Kaufpreis/ Maximalbetrag der Hypothek ab.
– Eintragungsgebühren beim Grundbuchamt: zwischen 225 – 450 EUR
– Stempelsteuer
Weiterhin ist im Rahmen der Hypothekenbestellung die sog. Stempelsteuer zu entrichten. Diese beträgt 0,6 % vom sog. Maximalwert der Hypothek. Dieser Maximalwert setzt sich zusammen aus dem Darlehensbetrag + 11% Zinsen auf drei Jahre + 10% Nebenkosten + 2% Verzugszinsen auf drei Jahre.
Sollte gleichzeitig mit der Hypothek auch ein Kaufvertrag abgeschlossen werden, fallen zusätzlich 0,8 % vom Kaufpreis als Stempelsteuer an, sowie die Grunderwerbsteuer.
– Grunderwerbsteuer (beide Varianten)
Egal, welche Variante der Hypothekenbestellung gewählt wird (mit oder ohne Kaufvertrag) muss die Grunderwerbsteuer (IMT) gezahlt werden. Diese beträgt im Regelfall 5 % des Kaufpreises bei sog. ländlichen Grundstücken und 6,5 % bei Immobilien und Baugrundstücken. Die Steuer ist vor Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages (escritura) und vor der Hypothekenbestellung zu zahlen.
HAMBURGER HYPO – Finanzierungsvermittlung für den Kauf in Portugal
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