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5. August 2025Wer in Spanien leben, arbeiten oder eine Immobilie erwerben möchte, stößt schnell auf ein zentrales Dokument: die NIE-Nummer. Diese persönliche Identifikationsnummer ist für viele behördliche und wirtschaftliche Vorgänge unverzichtbar – sowohl für EU-Bürger als auch für andere Ausländer. Ohne sie lassen sich zahlreiche Schritte wie Kontoeröffnungen, Steuerangelegenheiten oder Eigentumskäufe kaum umsetzen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was es mit der NIE-Nummer auf sich hat, wer sie benötigt und wie die Beantragung abläuft – sowohl in Spanien als auch vom Ausland aus.
Wer benötigt eine NIE-Nummer?
Die spanische NIE-Nummer (N.I.E. Nummer = Número de Identificación de Extranjero) ist für nahezu alle nicht-spanischen Staatsangehörigen erforderlich, die sich längerfristig oder geschäftlich in Spanien aufhalten möchten. Sie fungiert als steuerliche und verwaltungstechnische Identifikationsnummer – ähnlich der deutschen Steueridentifikationsnummer – und wird von den spanischen Behörden sowohl für rechtliche als auch wirtschaftliche Vorgänge verwendet.
Für wen ist die NIE-Nummer verpflichtend?
In folgenden Situationen ist die NIE-Nummer zwingend erforderlich:
- EU-Bürger, die in Spanien arbeiten oder ein Unternehmen gründen möchten, auch als Angehörige eines EU-Mitgliedstaats
- Nicht-EU-Bürger, die eine Aufenthaltsgenehmigung oder eine Arbeitsstelle anstreben
- Personen, die eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten
- Ausländer, die in Spanien leben oder sich länger aufhalten wollen, da die Nummer für viele alltägliche Vorgänge nötig ist – etwa bei der Eröffnung eines Bankkontos oder dem Abschluss von Versorgungsverträgen
Darüber hinaus benötigen Vertreter von Unternehmen, Investoren und sogar Erben spanischer Vermögenswerte eine NIE-Nummer, sofern sie in Spanien steuerlich oder wirtschaftlich in Erscheinung treten. Selbst kurzfristige steuerliche Pflichten – etwa im Zusammenhang mit Mieteinnahmen – benötigen die NIE als Steuernummer.
Die Beantragung der NIE-Nummer
Um die NIE-Nummer zu beantragen, können Ausländer, die sich in Spanien aufhalten, diese persönlich bei den zuständigen Behörden beantragen. Je nach Wohn- oder Aufenthaltsort erfolgt die Beantragung über die Policía Nacional oder die Oficina de Extranjería. Ein nachvollziehbarer Grund für die Beantragung, wie beispielsweise ein geplanter Immobilienkauf, ein Arbeitsvertrag oder die Gründung eines Unternehmens, ist erforderlich.
Schritt-für-Schritt zur NIE-Nummer vor Ort
- Terminvereinbarung: Ein Termin (Cita Previa) muss vereinbart werden. Das gelingt am schnellsten über die Website der Beantragungsstelle, die in der Regel über das Buchungsportal „Sede Electrónica de la Administración General del Estado“ verfügen.
- Formular EX-15: Das vollständig ausgefüllte Formular EX-15 muss vorgelegt werden, das den Zweck der NIE-Beantragung beschreibt.
- Nachweis des Antragsgrundes: Ein entsprechender Nachweis für den Zweck muss beigefügt werden, wie ein Kaufvorvertrag für Eigentum, ein Arbeitsangebot oder eine Bevollmächtigung durch ein Unternehmen.
- Zahlungsnachweis der Gebühr: Die Bearbeitungsgebühr von 9,84 € ist vorab mittels des Formulars Modelo 790, Código 012 bei einer Bank einzuzahlen. Der Zahlungsbeleg ist zur Antragstellung mitzubringen.
- Ausweisdokumente: Ein gültiger Reisepass oder Personalausweis im Original und als Kopie ist vorzulegen. Bei Nicht-EU-Bürgern kann zusätzlich ein Visum oder Aufenthaltsnachweis erforderlich sein.
Je nach Region können sich die genauen Anforderungen leicht unterscheiden. Ein persönliches Erscheinen ist in der Regel notwendig; alternativ kann ein bevollmächtigter Vertreter mit notariell beglaubigter Vollmacht handeln.
Beantragung der NIE-Nummer aus dem Ausland
Sind Sie nicht im Land, kann die Beantragung der NIE-Nummer auch von außerhalb Spaniens angeleitet werden, beispielsweise über ein spanisches Konsulat oder eine autorisierte Vertretung. In Deutschland bieten u. a. folgende spanische Konsulate die Beantragung an:
- Generalkonsulat Düsseldorf
- Generalkonsulat Frankfurt
- Generalkonsulat Hamburg
- Konsulat Stuttgart
- Konsulat München
Die erforderlichen Unterlagen ähneln denen vor Ort in Spanien, jedoch können zusätzliche Übersetzungen und Beglaubigungen notwendig sein. Auch hier muss zunächst ein Termin vereinbart werden, z. B. über die Webseite, per Post, E-Mail oder telefonisch.
Es ist zu beachten, dass die Bearbeitungszeit über Konsulate in der Regel länger dauert. Wer kurzfristig eine spanische NIE benötigt – etwa für einen Notartermin beim Immobilienkauf oder als Ausländeridentifikationsnummer – sollte daher eine frühzeitige Antragstellung einplanen oder auf die Hilfe erfahrener Dienstleister zurückgreifen.
Kosten und Bearbeitungszeiten
Die Bearbeitungsgebühr für die NIE-Nummer beträgt 9,84 € (Stand 2025) und ist mittels des Formulars Modelo 790, Código 012 bei einer Bank einzuzahlen.
Für die Bearbeitungszeit gilt:
- Vor Ort in Spanien: i. d. R. 5 Werktage nach Antragseingang
- Über ein Konsulat: abhängig von der Auslastung der jeweiligen Konsulate mehrere Wochen
Für eine beschleunigte Bearbeitung kann die Beauftragung eines spezialisierten Experten in Erwägung gezogen werden.
Zahlung mit dem Formular Modelo 790, Código 012
Das Formular Modelo 790, Código 012 ist in Spanien das offizielle Zahlungsformular für bestimmte Verwaltungsgebühren. Es dient dazu, die gesetzlich vorgeschriebene Gebühr vorab zu entrichten und den Zahlungsnachweis bei der Antragstellung vorzulegen.
Das Modelo 790, Código 012 wird online auf der offiziellen Seite des spanischen Innenministeriums (Ministerio del Interior) generiert:
👉 https://sede.policia.gob.es/Tasa790_012/
Dort gehen Sie wie folgt vor:
- Wählen Sie den entsprechenden Verwendungszweck aus:“Asignación de Número de Identidad de Extranjero (NIE) a instancia del interesado”
- Tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein
- Das System erzeugt ein PDF-Dokument mit drei Seiten: für die Behörde, für Sie und für die Bank
Drucken Sie das Formular aus und gehen mit diesem zu einer beliebigen spanischen Bank, um die Gebühr zu entrichten. Nach der Zahlung erhalten Sie eine Quittung mit Stempel der Bank als Zahlungsnachweis. Ohne ihn wird der NIE-Antrag in der Regel nicht bearbeitet.
Bei Beantragungen aus dem Ausland gilt, dass das Konsulat als dritte Person diese Zahlung vor Ort übernimmt. In dem Fall überweisen Sie die Gebühr an das Konsulat selbst. Die genauen Vorgänge dazu erhalten Sie dort.
Gültigkeit und Erneuerung der NIE-Nummer
Die NIE-Nummer ist lebenslang gültig und ändert sich nicht. Sie wird nach dem Antrag im spanischen Ausländerzentralregister von der Generaldirektion der Polizei und der Guardia Civil als feste Identifikation eingetragen.
Nur das NIE-Zertifikat als Dokument in Papierform, das die Nummer beurkundet, kann bei Verlust, Änderung persönlicher Daten oder auf ausdrückliche Anforderung spanischer Behörden erneuert werden müssen.
In jedem Fall bleibt die Nummer nach dem abgeschlossenen Verfahren des Antrags unverändert und muss nicht neu beantragt werden.
Häufige Fehler und Tipps zur Vermeidung
Die Beantragung einer NIE-Nummer in Spanien wirkt auf den ersten Blick unkompliziert – in der Praxis schleichen sich jedoch immer wieder vermeidbare Fehler ein. Im Folgenden finden Sie typische Fehlerquellen und erprobte Empfehlungen für eine reibungslose Antragstellung:
Fehlende oder unvollständige Unterlagen
Einer der häufigsten Gründe für eine abgelehnte oder verzögerte Bearbeitung ist das Nichtvorliegen vollständiger Dokumente. Dazu zählen etwa:
- fehlende Kopien des Reisepasses oder Personalausweises,
- nicht korrekt ausgefülltes Antragsformular,
- vergessene Zahlungsnachweise zum Modelo 790, Código 012,
- fehlende Nachweise über den Antragsgrund (z. B. kein Miet- oder Kaufvertrag).
Prüfen Sie Ihre Unterlagen sorgfältig anhand einer aktuellen Checkliste der zuständigen Behörde und bringen Sie stets sowohl Originale als auch Kopien mit.
Falsche oder doppelte Terminbuchung
Häufig wählen Antragsteller versehentlich die falsche Behörde oder Kategorie im Buchungsportal aus – was zu Ablehnungen führt.
Wählen Sie im System der Sede Electrónica genau die Rubrik aus, die für NIE-Anträge vorgesehen ist – z. B. „Policía – Asignación de NIE“. Machen Sie nach Möglichkeit Screenshots der Buchung und bringen Sie den ausgedruckten Terminbeleg mit.
Nichtzahlung oder fehlerhafte Zahlung der Verwaltungsgebühr
Manche Antragsteller erscheinen beim Termin ohne den korrekt ausgefüllten und bezahlten Zahlungsbeleg Modelo 790, was zu sofortiger Ablehnung führt. Denken Sie daran, die Quittung der Bank an Ihre Antragsunterlagen zu heften.
Unklare oder unzureichende Begründung des Antrags
Ein allgemeiner Verweis auf „interessehalber“ genügt nicht. Die Guardia Civil oder die Oficina de Extranjería verlangen einen konkreten Grund, etwa einen unterschriebenen Kaufvorvertrag, ein Stellenangebot oder eine Anmeldung bei einer Universität.
Je nachvollziehbarer der Zweck, desto schneller die Bearbeitung.
Sprachbarrieren und Missverständnisse
Insbesondere bei Antragstellung vor Ort kann mangelnde Spanischkenntnis zum Problem werden – Formulare, Auskünfte und Anweisungen erfolgen meist ausschließlich auf Spanisch.
Bringen Sie idealerweise eine spanischsprachige Begleitung mit oder beauftragen Sie einen professionellen Dienstleister, der die Kommunikation mit den Behörden übernimmt.
Unvollständige oder veraltete Informationen
Viele Informationen zur Beantragung der NIE-Nummer stammen aus Foren oder veralteten Webseiten. Selbst auf gut gepflegten Seiten können neue, lokale Änderungen noch nicht aufgeführt sein. Dadurch entstehen Missverständnisse, etwa zu den aktuellen Gebühren oder benötigten Unterlagen.
Nutzen Sie zusätzlich immer offizielle Quellen, zum Beispiel durch das spanische Innenministerium oder ein Konsulat.
Fazit
Die Número de Identificación de Extranjero ist ein zentraler Baustein für viele administrative und finanzielle Angelegenheiten in Spanien. Für wirtschaftliche und verwaltungstechnische Vorgänge benötigen Sie diese Identifikationsnummer auch als Bürger der Europäischen Union, zum Beispiel bei Kaufverträgen, für die Bearbeitung von Steuern und mehr.
Mit sorgfältiger Vorbereitung, vollständigen Unterlagen und einem realistischen Zeitplan lässt sich die Beantragung der NIE-Nummer stressfrei gestalten. Bei Bedarf gibt es für diesen Ablauf professionelle Dienstleistungen, die oft kürzere Bearbeitungszeiten und mehr Planungssicherheit bieten – gerade beim Immobilienkauf oder bei komplexeren Verwaltungsprozessen.
FAQ zur NIE-Nummer in Spanien
Wann braucht man in Spanien eine NIE-Nummer?
Sobald Ausländer in Spanien wirtschaftlich oder steuerlich tätig werden – z. B. beim Immobilienkauf, bei Arbeitsaufnahme, Firmengründung oder Kontoeröffnung.
Was ist NIE in Deutschland?
In Deutschland gibt es keine direkte Entsprechung. Die NIE-Nummer entspricht funktional der deutschen Steueridentifikationsnummer für Ausländer in Spanien.
Was ist der Unterschied zwischen NIE und NIF?
Die NIE ist die Ausländer-Identifikationsnummer. Die NIF (Número de Identificación Fiscal) ist die allgemeine Steueridentifikationsnummer – bei Ausländern ist die NIE zugleich die NIF.
Wie ist das Format einer NIE-Nummer?
Das Format lautet: X–1234567–A (X/Y/Z am Anfang, sieben Ziffern in der Mitte, ein Buchstabe am Ende.)
Benötige ich eine NIE, um in Spanien zu leben?
Ja, für eine Anmeldung, Arbeitsaufnahme oder Daueraufenthalt ist eine NIE-Nummer zwingend erforderlich.
Was bedeutet „DNI NIE“ in Spanien?
„DNI“ bezeichnet die spanische Personalausweisnummer für Staatsbürger. „NIE“ ist das Pendant für ausländische Personen ohne nationale Staatsbürgerschaft.