Immobilienkauf in Spanien als Firma
8. November 2024Wertentwicklung Immobilien
12. Dezember 2024Änderungen der Kurzzeitvermietung in Frankreich ab 2025
In Frankreich gibt es ein neues Gesetz – „Anti-Airbnb-Gesetz“ genannt – welches ab 2025 die Kurzzeitvermietung von Wohnungen neu regelt.
Das neue Gesetz dürfte somit auch den ein oder anderen Interessenten betreffen, der seine Ferienwohnung in Frankreich kurzzeitig an Feriengäste vermieten möchte.
Hintergrund der neuen gesetzlichen Regelung ist, dass viele Einheimische keine Wohnung mehr finden, da immer mehr Objekte als Ferienwohnungen erworben werden und somit dem normalen Mietmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen.
Dieses Phänomen ist auch in Spanien vorhanden, was dort auch schon zu vielen Protesten in der Bevölkerung und strengeren, bis gar ausgesetzten Ausgaben, von Vermietungslizenzen geführt hat.
Das neue Gesetz in Frankreich lässt den Städten neben der Kürzung von Steuervorteilen auch mehr Möglichkeiten zum Verbot von Saisonvermietungen.
Einige Städte (z.B. Nizza oder Marseille) haben hier schon entsprechende Maßnahmen angekündigt.
Was sieht das „Anti-Airbnb-Gesetz“ vor?
Die Kurzzeitvermietung soll sich steuerlich weniger rechnen. Bisher konnten Sie die Betriebsausgaben mit pauschal 71% von den Einnahmen absetzen. Ab 2025 wird die Absetzbarkeit auf 30% reduziert.
Außerdem werden für Privatleute die Höchstgrenzen der erlaubten Einnahmen auf 15.000 EUR p.a. reduziert (bisher: 23.000 EUR p.a.). Sollten Sie über den Maximalbetrag kommen, werden Sie wie ein professioneller Anbieter eingestuft, was höhere Ausgaben und mehr Bürokratie bedeutet.
Die Städte haben ab 2025 mehr Möglichkeiten Airbnb in einzelnen Viertel oder auch komplett zu verbieten. Wollen Sie also eine Kurzzeitvermietung anbieten, müssen Sie sich bei der Stadt eine entsprechende Genehmigung holen.
In Paris und Bordeaux verbieten schon jetzt touristische Vermietungen, wenn es sich „nur“ um einen Zweitwohnsitz handelt. Somit ist in den beiden Städten nur eine Dauervermietung möglich, wenn Sie dort eine Wohnung erwerben möchten und nicht beabsichtigen, sie dauerhaft selbst zu nutzen.
Lyon wiederum möchte, dass Sie eine gleich große Wohnfläche zur Dauervermietung anbieten. Heißt: Sie benötigen mind. zwei gleich große Wohnungen, um eine Dauer- und Kurzzeitvermietung anbieten zu können.
Marseille möchte mit dem neuen Gesetz die strengste Regelung in Frankreich umsetzen. Der Bürgermeister deutete an, dass auch hier das 50/50 – Prinzip von Lyon gelten soll (zwei Wohnungen mit einer Dauervermietung).
Fazit
All dies zeigt, dass Sie den Kauf einer Immobilie in Frankreich sehr gut durchdenken sollten, wenn Sie diese auch aus Rendite-Aspekten anschaffen möchten.
Sprechen Sie daher im Vorfeld auf jeden Fall mit einem spezialisierten Steuerberater.
Für alle, die die Immobilie in Frankreich nur selbst nutzen wollen, könnte es „ruhiger“ werden, da voraussichtlich einige Airbnb-Mietwohnungen vom Markt verschwinden werden und es damit in den Gebäuden weniger trubelig werden dürfte.
Quelle: Handelsblatt