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Frankreich ist definitiv das Land des Charmes, der Geschichte und kulinarischer Genüsse. Für viele Menschen ist der Besitz einer Immobilie in diesem einzigartigen Land ein Traum – ob als Zweitwohnsitz an der Côte d’Azur, als Hauptwohnsitz in Paris oder als Ferienhaus in den malerischen Dörfern der Provence. Doch mit dem Traum vom eigenen Zuhause in Frankreich kommt auch die Realität der steuerlichen Verpflichtungen, allen voran die Grundsteuer, die sogenannte Taxe Foncière.
Diese Steuer, die jährlich erhoben wird, ist ein wichtiger Faktor bei der Kostenkalkulation für Eigentümer. Doch wie funktioniert die Berechnung? Wer ist steuerpflichtig? Und welche Unterschiede gibt es im Vergleich zur deutschen Grundsteuer?
Dieser Artikel klärt über die wichtigsten Details auf und gibt wertvolle Tipps für alle, die eine Immobilie in Frankreich ihr Eigen nennen – oder dies planen. Ob Sie also bereits Eigentümer sind oder noch vom französischen Immobilienmarkt träumen: Mit fundiertem Wissen meistern Sie die steuerlichen Herausforderungen und können sich voll und ganz auf die Freuden des Lebens in Frankreich konzentrieren.
Die französische Grundsteuer Taxe Foncière
Die Taxe Foncière, bekannt als die Grundsteuer in Frankreich, ist eine der finanziellen Hauptbelastungen, die mit dem Besitz von Immobilien einhergeht. Sie wird von den lokalen Gemeinden erhoben und betrifft sowohl bebaute als auch unbebaute Grundstücke. Anders als in Deutschland orientiert sich diese Steuer an einer fiktiven Mietbewertung, was ihre Berechnung und Anwendung einzigartig macht. Wenn Sie eine Immobilie in Frankreich erwerben wollen oder besitzen, sollten Sie diese Steuer im Detail verstehen, da sie eine erhebliche finanzielle Komponente darstellt.
Definition und rechtlicher Rahmen
Die Taxe Foncière ist eine Steuer, die jährlich erhoben wird und auf alle Immobilien und Grundstücke in Frankreich angewendet wird. Sie basiert auf dem sogenannten Katastermietwert, der den potenziellen jährlichen Einnahmen des Grundstücks entspricht. Dabei wird ein pauschaler Abschlag für Aufwendungen berücksichtigt, bevor die Steuer berechnet wird.
Das französische Steuerrecht unterscheidet hierbei zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken: Bebautes Eigentum umfasst Immobilien wie Wohnhäuser oder Gewerbegebäude, während unbebaute Grundstücke landwirtschaftliche Flächen oder nicht genutztes Land betreffen. Bestimmte Sonderregelungen, wie etwa Steuerbefreiungen für nachhaltige Energienutzung, zeigen, dass die Taxe Foncière nicht nur eine Einnahmequelle für die Gemeinden ist, sondern auch politische Ziele verfolgt.
Die Steuer ist jährlich fällig, die Höhe variiert dabei je nach Standort und den festgelegten Sätzen der Gemeinden. Der Steuerbescheid wird direkt an den Eigentümer geschickt und ist rechtlich bindend.
Unterschiede zur Grundsteuer in Deutschland
Ein wichtiger Unterschied zwischen der Taxe Foncière und der deutschen Grundsteuer liegt in der Berechnungsgrundlage. Während in Deutschland der Bodenrichtwert eine entscheidende Rolle spielt, basiert die französische Grundsteuer auf einem hypothetischen Mietwert, der von den Steuerbehörden ermittelt wird. Dieser Ansatz führt oft dazu, dass Immobilien in städtischen Gebieten oder touristischen Regionen höher besteuert werden als in ländlichen Gegenden.
Darüber hinaus sind in Frankreich die Gemeinden weitgehend autonom in der Festlegung der Steuersätze. Das bedeutet, dass die Höhe der Steuer stark variieren kann – selbst zwischen benachbarten Orten. Für Sie als ausländischer Käufer/in stellt dies eine Herausforderung dar, da die tatsächliche Belastung schwer vorherzusehen ist.
Gut zu wissen: In Frankreich wird, neben der Taxe Foncière, auch die sogenannte Vermögenssteuer auf Immobilienvermögen (Impôt sur la Fortune Immobilière, IFI) erhoben. Diese Steuer betrifft Eigentümer mit einem Immobilienvermögen von über 1,3 Millionen Euro und wird zusätzlich zur Grundsteuer berechnet. Ähnlich verhält es sich in anderen Ländern, wie beispielsweise Spanien, wo die Grundsteuer ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Planung von Immobilienkosten spielt. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel zur Grundsteuer in Spanien.
Auch die Wohnsteuer (Taxe d’Habitation) spielt eine Rolle: Diese wird auf den Hauptwohnsitz oder Zweitwohnungen erhoben und betrifft immer denjenigen, der die Immobilie am 1. Januar des jeweiligen Jahres bewohnt. Im Gegensatz zur Grundsteuer, die allein auf dem Besitz basiert, richtet sich die Wohnsteuer nach der Nutzung der Immobilie und wird schrittweise für Hauptwohnsitze abgeschafft. Eine ähnliche Regelung gilt auch hier für andere Länder, unter anderem in Portugal – mehr dazu können Sie im Beitrag Steuern bei einem Zweitwohnsitz in Portugal nachlesen.
Wer ist zahlungspflichtig?
Die Zahlungspflicht der Taxe Foncière obliegt grundsätzlich dem Eigentümer, der am 1. Januar des Steuerjahres im Grundbuch eingetragen ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt des Jahres verkauft wird. Für Sie als Käufer bedeutet dies, dass Sie bei einem Erwerb im Laufe des Jahres möglicherweise nicht sofort zur Steuerzahlung herangezogen werden, jedoch ab dem nächsten Jahr vollumfänglich verantwortlich sind.
In Fällen von geteiltem Eigentum, beispielsweise bei einer Aufteilung zwischen Nutznießung und Eigentum, tragen die Nutznießer die Steuerlast der Grundsteuern. Besondere Regelungen gelten hier jedoch für einkommensschwache Personen oder Senioren über 75 Jahre, die unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit werden können.
Übersicht: Wer ist zahlungspflichtig?
- Eigentümer zum 1. Januar:
Die Person, die am 1. Januar des Steuerjahres als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. - Nutznießer bei geteiltem Eigentum:
Wenn das Eigentum zwischen Nutznießer und Eigentümer aufgeteilt ist, trägt der Nutznießer die Steuerlast.
Wie hoch ist die Grundsteuer in Frankreich?
Die Höhe der Grundsteuer in Frankreich hängt von mehreren Faktoren ab, darunter der Standort, der Immobilienwert und die spezifischen Steuersätze, die von den Gemeinden festgelegt werden. Diese Unterschiede machen die Berechnung komplex und für Eigentümer oft schwer durchschaubar. Dennoch folgt die Grundsteuer klaren Grundsätzen, die ihre Berechnung nachvollziehbar machen.
Berechnungsgrundlage: Mietwert der Immobilie und Steuersätze der Gemeinden
Die französische Grundsteuer basiert auf dem sogenannten Katastermietwert der Immobilie. Dieser Mietwert stellt eine fiktive Berechnung der potenziellen Mieteinnahmen dar, die das Eigentum generieren könnte. Von diesem Betrag wird ein pauschaler Abschlag für Aufwendungen vorgenommen, der für bebaute Grundstücke 50 % und bei unbebauten Grundstücken 20 % beträgt.
Die so ermittelte Basis wird anschließend mit den Steuersätzen multipliziert, die von den Gemeinden individuell festgelegt werden. Da jede Gemeinde ihre eigenen Sätze definiert, kann die Höhe der Steuer innerhalb einer Region stark variieren. Besonders in städtischen oder touristisch attraktiven Gebieten wie Paris oder der Côte d’Azur sind die Sätze häufig deutlich höher als in ländlichen Regionen.
Zusätzlich zur Taxe Foncière können weitere Abgaben hinzukommen, wie etwa regionale Beiträge zur Finanzierung öffentlicher Einrichtungen, was die Steuerlast weiter erhöht. Diese lokalen Unterschiede erfordern eine genaue Prüfung, insbesondere für ausländische Käufer.
Standort und Immobilienwert beeinflussen Höhe der Steuer
Der Standort einer Immobilie in Frankreich spielt eine entscheidende Rolle für die Höhe der Grundsteuer. In begehrten Gegenden mit hoher Bevölkerungsdichte oder großem touristischen Potenzial sind die Steuersätze tendenziell höher. Auch der Wert der Immobilie, der über den Katastermietwert definiert wird, hat einen Einfluss.
So können zwei ähnliche Immobilien, die nur wenige Kilometer voneinander entfernt liegen, aufgrund unterschiedlicher lokaler Steuersätze erheblich abweichende Steuerbeträge nach sich ziehen. Für Sie als (künftige) Eigentümer bedeutet dies, dass Sie bereits bei der Planung eines Immobilienkaufs in Frankreich eine gründliche Analyse des Standorts und der potenziellen Steuerlast machen sollten.
Tipp: Die regelmäßige Überprüfung des Katastermietwerts und der lokalen Steuersätze kann Eigentümern helfen, die Steuerbelastung besser zu verstehen und mögliche Anpassungen zu verhandeln.
Wann wird die Grundsteuer fällig?
Die Grundsteuer in Frankreich wird jährlich erhoben und ist üblicherweise vor dem 15. Oktober des Steuerjahres zu begleichen. Der Steuerbescheid, die sogenannte „Avis d’Imposition“, wird den Eigentümern rechtzeitig zugestellt und enthält die genaue Berechnung sowie den zu zahlenden Betrag. In diesem Zuge erfahren Eigentümer auch, falls eine Erhöhung der Steuern vorgenommen wurde.
Wer kann von Ermäßigungen profitieren?
Einige Personengruppen können unter bestimmten Bedingungen von einer Reduzierung oder Befreiung der Steuern profitieren. Dazu gehören:
- Senioren über 75 Jahre: Personen, die ein moderates Einkommen nachweisen können, sind vollständig von der Steuer befreit.
- Landwirtschaftlich genutzte Immobilien: Gebäude, die für die Landwirtschaft genutzt werden, sind häufig steuerbefreit.
- Förderung nachhaltiger Projekte: Immobilien mit Anlagen zur Solarstromgewinnung oder anderen erneuerbaren Energien können ebenfalls von einer Befreiung profitieren.
Die Beantragung solcher Ermäßigungen erfolgt direkt bei der zuständigen Steuerbehörde, die die Kriterien und Nachweise individuell prüft. Diese Möglichkeiten können für Eigentümer eine erhebliche Entlastung darstellen und sollten bei der Finanzplanung berücksichtigt werden.
FAQ – häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Frankreich?
Die Grunderwerbsteuer in Frankreich variiert je nach Region und beträgt in der Regel zwischen 5 % und 6 % des Kaufpreises. Zusätzlich können je nach Standort der Immobilie weitere Gebühren anfallen, wie Notargebühren oder regionale Abgaben. Die genaue Höhe wird von den lokalen Gemeinden festgelegt und kann daher von Ort zu Ort unterschiedlich sein. Diese Steuer ist eine einmalige Abgabe, die bei der Übertragung des Eigentums entrichtet werden muss.
In welchem Land muss man keine Grundsteuer zahlen?
Es gibt einige Länder, die keine Grundsteuern erheben. Beispielsweise entfällt in Monaco, einem kleinen Fürstentum an der französischen Riviera, die Grundsteuer für Eigentümer. Allerdings sind dort die Immobilienpreise extrem hoch. Auch in Liechtenstein gibt es keine klassische Grundsteuer, allerdings fallen dort andere Abgaben an. In vielen anderen Ländern, darunter Frankreich, gehört die Grundsteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen der lokalen Gemeinden und ist ein fester Bestandteil der Immobilienbesteuerung.
Wie hoch werden Renten in Frankreich besteuert?
Die Besteuerung von Renten in Frankreich hängt von der Höhe der Einkünfte ab. Rentner, die in Frankreich steuerpflichtig sind, müssen ihre Renten in der Regel im Rahmen der Einkommenssteuer angeben. Die Steuersätze sind progressiv und können bis zu 45 % betragen, wobei bestimmte Freibeträge berücksichtigt werden. Für ausländische Rentner, die einen Zweitwohnsitz oder eine Immobilie in Frankreich besitzen, gelten besondere Regelungen, abhängig von Doppelbesteuerungsabkommen. Die genauen Bestimmungen können bei der französischen Steuerverwaltung erfragt werden.
Fazit: Die Bedeutung der Grundsteuer für Eigentümer in Frankreich
Die französische Grundsteuer, Taxe Foncière, ist ein komplexes Thema, das für Eigentümer von Immobilien im Nachbarland gut durchdacht werden muss. Die genaue Berechnung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Standort der Immobilie, der Katastermietwert und die von den Gemeinden festgelegten Steuersätze.
Für Käufer oder Investoren ist es deshalb wichtig, sich nicht nur mit dem Kaufpreis auseinanderzusetzen. Sie sollten sich auch frühzeitig über die finanziellen Verpflichtungen im Klaren sein – insbesondere über die jährlichen Grundsteuern, die Nebenkosten beim Kauf und mögliche Erhöhungen durch neue Regelungen. Als (künftige) Eigentümer sollten Sie auf transparente Informationen und kompetente Beratung setzen. So können Sie finanzielle Überraschungen vermeiden und sich auf die Vorteile ihres Eigentums konzentrieren.
Ob Haupt- oder Zweitwohnsitz – mit einer durchdachten Planung und der Unterstützung erfahrener Experten lassen sich die steuerlichen Anforderungen in Frankreich meistern, sodass dem Traum vom Leben oder Investieren in diesem einzigartigen Land nichts im Weg steht.